(1) Die Gemeinden Bischdorf, Boblitz, Groß Beuchow,
Groß Lübbenau, Groß-Klessow, Hindenberg, Kittlitz, Klein
Radden, Leipe und Ragow werden in die Stadt Lübbenau/Spreewald
eingegliedert.
(2) Das Amt Lübbenau/Spreewald wird aufgelöst. Die
Stadt Lübbenau/Spreewald ist amtsfrei.