(1) Die Gemeinden Bolschwitz, Groß-Mehßow, Kemmen,
Mlode, Saßleben und Werchow werden in die Stadt Calau eingegliedert.
(2) Das Amt Calau wird aufgelöst. Die Stadt Calau ist
amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Bolschwitz, Groß-Mehßow, Kemmen,
Mlode, Saßleben und Werchow werden in die Stadt Calau eingegliedert.
(2) Das Amt Calau wird aufgelöst. Die Stadt Calau ist
amtsfrei.