(1) Die Gemeinden Münchhausen und Breitenau werden in die
Stadt Sonnewalde eingegliedert.
(2) Das Amt Sonnewalde wird aufgelöst. Die Stadt
Sonnewalde ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Münchhausen und Breitenau werden in die
Stadt Sonnewalde eingegliedert.
(2) Das Amt Sonnewalde wird aufgelöst. Die Stadt
Sonnewalde ist amtsfrei.