Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 28. Juni 1996
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Anm.: die Anlage 1 wurde nicht aufgenommen.
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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 28. Juni 1996
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Anm.: die Anlage 1 wurde nicht aufgenommen.