(1) Die Gemeinden Altglietzen, Bralitz, Hohenwutzen, Neuenhagen
und Schiffmühle werden in die Stadt Bad Freienwalde (Oder) eingegliedert.
(2) Das Amt Bad Freienwalde-Insel wird aufgelöst. Die
Stadt Bad Freienwalde (Oder) ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Altglietzen, Bralitz, Hohenwutzen, Neuenhagen
und Schiffmühle werden in die Stadt Bad Freienwalde (Oder) eingegliedert.
(2) Das Amt Bad Freienwalde-Insel wird aufgelöst. Die
Stadt Bad Freienwalde (Oder) ist amtsfrei.