(1) Die Gemeinden Hirschfelde, Krummensee, Schönfeld,
Seefeld, Tiefensee und Willmersdorf werden in die Stadt Werneuchen
eingegliedert.
(2) Das Amt Werneuchen wird aufgelöst. Die Stadt
Werneuchen ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Hirschfelde, Krummensee, Schönfeld,
Seefeld, Tiefensee und Willmersdorf werden in die Stadt Werneuchen
eingegliedert.
(2) Das Amt Werneuchen wird aufgelöst. Die Stadt
Werneuchen ist amtsfrei.