(1) Die Gemeinden Boberow und Nebelin werden in die Gemeinde
Karstädt eingegliedert.
(2) Das Amt Karstädt wird aufgelöst. Die Gemeinde
Karstädt ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Boberow und Nebelin werden in die Gemeinde
Karstädt eingegliedert.
(2) Das Amt Karstädt wird aufgelöst. Die Gemeinde
Karstädt ist amtsfrei.