(1) Die Gemeinden Brunne, Dechtow, Langen, Lentzke, Linum,
Protzen, Walchow und Wustrau-Altfriesack werden in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Fehrbellin
eingegliedert.
(2) Das Amt Fehrbellin wird aufgelöst. Die Gemeinde
Fehrbellin ist amtsfrei.