(1) Die Gemeinden Badingen, Kappe, Klein-Mutz, Kurtschlag,
Marienthal, Mildenberg, Wesendorf und Zabelsdorf werden in die Stadt Zehdenick
eingegliedert.
(2) Das Amt Zehdenick und Gemeinden wird aufgelöst. Die
Stadt Zehdenick ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Badingen, Kappe, Klein-Mutz, Kurtschlag,
Marienthal, Mildenberg, Wesendorf und Zabelsdorf werden in die Stadt Zehdenick
eingegliedert.
(2) Das Amt Zehdenick und Gemeinden wird aufgelöst. Die
Stadt Zehdenick ist amtsfrei.