(1) Aus den Gemeinden Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,
Schönwalde und Wansdorf des Amtes Schönwalde-Glien sowie der Gemeinde
Grünefeld des Amtes Nauen-Land wird die neue Gemeinde
Schönwalde-Glien gebildet.
(2) Das Amt Schönwalde-Glien wird aufgelöst. Die
Gemeinde Schönwalde-Glien ist amtsfrei.