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§ 8 4.GemGebRefGBbg (Brandenburg) — Verwaltungseinheiten Amt Schönwalde-Glien und Gemeinde Grünefeld des Amtes Nauen-Land

Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Aus den Gemeinden Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde und Wansdorf des Amtes Schönwalde-Glien sowie der Gemeinde

Grünefeld des Amtes Nauen-Land wird die neue Gemeinde

Schönwalde-Glien gebildet.

(2) Das Amt Schönwalde-Glien wird aufgelöst. Die

Gemeinde Schönwalde-Glien ist amtsfrei.