(1) Die Gemeinden Falkenrehde, Tremmen und Zachow werden in die
Stadt Ketzin eingegliedert.
(2) Das Amt Ketzin wird aufgelöst. Die Stadt Ketzin ist
amtsfrei.
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(1) Die Gemeinden Falkenrehde, Tremmen und Zachow werden in die
Stadt Ketzin eingegliedert.
(2) Das Amt Ketzin wird aufgelöst. Die Stadt Ketzin ist
amtsfrei.