(1) Die Gemeinden Lüdersdorf, Schönhagen und Thyrow
werden in die Stadt Trebbin eingegliedert.
(2) Das Amt Trebbin wird aufgelöst. Die Stadt Trebbin ist
amtsfrei.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Die Gemeinden Lüdersdorf, Schönhagen und Thyrow
werden in die Stadt Trebbin eingegliedert.
(2) Das Amt Trebbin wird aufgelöst. Die Stadt Trebbin ist
amtsfrei.