(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 am 1. Juli 2023 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 23. März 2023
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Staatsvertrag - Medienstaatsvertrag