nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 3.GemGlG (Brandenburg) — Zusammenlegung von kreisangehörigen Gemeinden

Drittes Gemeindegliederungsgesetz  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Folgende Gemeinden werden aufgelöst und zu einer neuen Gemeinde

zusammengelegt:

Hohen Neuendorf, Bergfelde und Borgsdorf zur Gemeinde Hohen Neuendorf

(Kreis Oranienburg),

Neuseddin, Seddin und Kähnsdorf zur Gemeinde Seddiner See (Kreis

Potsdam-Land),

Fredersdorf und Vogelsdorf zur Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf (Kreis

Strausberg),

Berkenbrück, Dobbrikow, Dümde, Felgentreu, Frankenförde,

Gottow, Hennickendorf, Holbeck, Jänickendorf, Kemnitz, Lynow,

Märtensmühle, Nettgendorf, Ruhlsdorf, Scharfenbrück,

Schönefeld, Schöneweide, Stülpe, Woltersdorf und

Zülichendorf zur Gemeinde Nuthe-Urstromtal (Kreis Luckenwalde).

(2) Die neu gebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der Gemeinden, aus

denen sie gebildet worden sind. Eine Vermögensauseinandersetzung findet

nicht statt. Das Ortsrecht der bisherigen Gemeinden tritt mit Wirksamwerden des

Zusammenschlusses außer Kraft. Dies gilt nicht für

Bauleitpläne, die als Ortsrecht der neu gebildeten Gemeinde fortgelten,

bis sie durch neues Ortsrecht ersetzt werden oder aus anderen Gründen

außer Kraft treten. Satzungen über Erschließungsbeiträge

behalten für zwei Jahre nach Wirksamwerden des Zusammenschlusses der

bisherigen Gemeinden Gültigkeit, wenn sie nicht vorher geändert

werden. Absatz 2 gilt nicht für die unter Nummer 4 genannten Gemeinden.

Hier finden die Regelungen aus den §§ 2 und 3 des zwischen den

genannten Gemeinden geschlossenen Gebietsänderungsvertrages Anwendung.

---

Zitiervorschlag: § 1 3.GemGlG (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/3.GemGlG/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
