(1) Dem am 22. Dezember 2021 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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(1) Dem am 22. Dezember 2021 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.