Die gemäß § 3 übergegangenen Zuständigkeiten, welche in Rechtsverordnungen enthalten sind, können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die gemäß § 3 übergegangenen Zuständigkeiten, welche in Rechtsverordnungen enthalten sind, können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.