Erstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und die Gemeinden Gollwitz und Wust des Amtes Emster-Havel
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die
nächsten allgemeinen landesweiten Kommunalwahlen im Jahre 2003.