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§ 16 ÜblG 2

Zweites Überleitungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft, soweit sich nicht aus seinen Bestimmungen etwas anderes ergibt.