nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 14 ÜblG 2

Zweites Überleitungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, das Erste Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund in der ab 1. April 1951 geltenden Fassung bekanntzumachen.