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Eingangsformel ÜbkBernAV

Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Wir Wilhelm, ... Deutscher Kaiser, König von Preußen usw.
verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des Gesetzes vom 4. April 1888 betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichsgesetzbl. S. 139), nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats, was folgt:*