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§ 2 ÜSGGewBestV (Brandenburg) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 02.08.2026 bis 01.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und Gewässerabschnitte vom 17. Dezember 2009 ( GVBl. II Nr. 47) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 18. März 2019

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Landwirtschaft

Jörg Vogelsänger

Anlagen

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Anlage (zu § 1) - Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind 309.7 KB