nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 22 ÜDPO (Bayern) — Rücktritt und Versäumnis

Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ein Rücktritt von der Prüfung ist nach der Zulassung nicht mehr möglich.

(2) Versäumt ein Prüfungsteilnehmer ohne eine genügende Entschuldigung im Sinn des Absatzes 3 die Prüfung, so gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Versäumt ein Prüfungsteilnehmer einen Termin für eine Prüfungsaufgabe ohne eine genügende Entschuldigung im Sinn des Absatzes 3 oder gibt er eine Klausurarbeit nicht ab, so wird die betreffende schriftliche Arbeit oder die mündliche Prüfung mit „ungenügend“ bewertet.

(3) Weist der Prüfungsteilnehmer nach, dass ihm die Ablegung der ganzen Prüfung oder eines Teils der Prüfung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, so gilt die ganze Prüfung als nicht abgelegt. Abweichend davon gilt die Übersetzerprüfung als abgelegt, wenn mindestens drei der fünf schriftlichen Prüfungsaufgaben bearbeitet wurden; die fehlenden Prüfungsteile sind innerhalb einer vom Leiter der Prüfungsstelle zu bestimmenden Zeit nachzuholen.

(4) Der Nachweis der Verhinderung ist unverzüglich zu erbringen, im Fall der Krankheit durch das Zeugnis eines Gesundheitsamts. Die Entscheidung darüber, ob eine vom Prüfungsteilnehmer nicht zu vertretende Verhinderung vorliegt, trifft der Leiter der Prüfungsstelle.

(5) Hat sich ein Prüfungsteilnehmer einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.

---

Zitiervorschlag: § 22 ÜDPO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CDPO/22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
