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§ 2 ÖlHaftBeschV 1996 — Zuständigkeit

Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungs-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 29.09.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Ausstellung und Einziehung der Ölhaftungsbescheinigungen ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie zuständig.