(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) vom 8. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 438) mit Ausnahme von § 3 Satz 1 außer Kraft.
(2) § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 treten am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
Dresden, den 29. April 2009
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk