nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 46 ÖDAPrV — Termin der Wiederholung

Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung

Stand: 20.03.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussprüfung kann frühestens zum nächsten Termin für die Abschlussprüfung wiederholt werden.