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§ 15 ÖDAPrV — Gliederung der Abschlussprüfung

Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung

Stand: 20.03.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gliederung der Abschlussprüfung richtet sich nach der Ausbildungsordnung.