§ 6 ÄndSchnAusbV — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.