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§ 2 ÄndSchnAusbV — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.